Stuttgart / Rems-Murr-Kreis – Das Land Baden-Württemberg investiert im Jahr 2026 insgesamt 265 Millionen Euro in die Wasserwirtschaft der Städte und Gemeinden. Davon profitieren auch mehrere Projekte im Rems-Murr-Kreis, wie der Landtagsabgeordnete Ralf Nentwich hervorhebt.
Konkret werden die Gemeinde Kaisersbach, die Gemeinde Berglen sowie die Stadt Murrhardt mit erheblichen Fördermitteln unterstützt:
Kaisersbach: 376.600 Euro für die Erschließung neuer Quellen sowie den Anschluss von Weidenhof und Weidenbach an die öffentliche Wasserversorgung (Bauabschnitt 2)
Berglen: 1.139.000 Euro für den Neubau eines Wasserwerks und Hochbehälters in Steinach sowie die Aufdimensionierung von Verbindungs- und Quellleitungen
Murrhardt: 15.000.000 Euro für das Hochwasserrückhaltebecken Gaab
Der Grünen-Landtagsabgeordnete Ralf Nentwich begrüßt die Förderentscheidungen ausdrücklich:
„Diese Investitionen sind ein starkes Signal für unsere Region. Sie zeigen, dass das Land die Herausforderungen der Klimakrise ernst nimmt und unsere Kommunen konkret unterstützt.“
Besonders die Projekte in der Wasserversorgung seien entscheidend für die Zukunftsfähigkeit der Gemeinden:
„Gerade in Zeiten zunehmender Trockenperioden ist eine sichere und nachhaltige Wasserversorgung unverzichtbar. Die Maßnahmen in Kaisersbach und Berglen stärken die Resilienz unserer Infrastruktur und sorgen dafür, dass die Menschen auch künftig zuverlässig mit sauberem Trinkwasser versorgt werden.“
Auch das Großprojekt in Murrhardt hebt Nentwich hervor:
„Das Hochwasserrückhaltebecken Gaab ist ein Meilenstein für den Schutz der Bevölkerung. Angesichts häufiger werdender Starkregenereignisse investieren wir hier gezielt in Sicherheit und Vorsorge.“
Die Fördermittel sind Teil des landesweiten Programms zur Stärkung der Wasserwirtschaft. Sie fließen in Projekte der Wasserversorgung, der Abwasserbeseitigung sowie in Maßnahmen des Hochwasserschutzes und der Gewässerökologie. „Wir investieren nicht nur in Technik, sondern in Lebensqualität – für die Menschen vor Ort und für den Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen“, so Nentwich abschließend.
Hinweis: Die genannten Maßnahmen sind Bestandteil des Förderprogramms 2026. Die endgültige Bewilligung erfolgt über separate Bescheide.

