Skip to main content

Pressemitteilung Einsatz von Pflanzenschutzmitteln

veröffentlicht: 27. September 2022| zuletzt bearbeitet: 16. Februar 2023| AuthorIn: Juliana
Bio-Musterregion
Bio-Musterregion
Photo von Jake Gard auf Unsplash

Einsatz von Pflanzenschutzmitteln

Baden-Württemberg ist beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln eine positive Blaupause für den Bund und die EU – Landtagsabgeordneter Nentwich versteht die Bedenken des Landrats und der Landwirt*innen sowie Winzer*innen im Rems-Murr-Kreis

Die Impulse aus dem „Volksbegehren Artenschutz – Rettet die Bienen“ wurden genutzt und in Ziele umformuliert, die den Artenschutz voranbringen und gleichzeitig weiterhin eine zukunftsorientierte Bewirtschaftung der landwirtschaftlich genutzten Flächen und damit eine hohe Selbstversorgung mit Lebensmitteln in Baden-Württemberg ermöglichen. Der Landtagsabgeordneter Nentwich kann die Bedenken von Landrat Sigel und der Landwirt*innen und Winzer*innen im Rems-Murr-Kreis vollkommen verstehen. Auch er sieht hier Nachsteuerungs- und Handlungsbedarf. Baden-Württemberg mit seinem Biodiversitätsstärkungsgesetz ist dabei die „Blaupause“ für den Bund und die EU.

Zielsetzung

Die bekannten Zielsetzungen des Gesetzes zur Reduktion von Pestiziden und zum Ausbau des Ökolandbaus, zu Bio in Kantinen und vielen weiteren Themen waren und sind Vorlage für andere Bundesländer und den Bund für seine Vorhaben. Zentral sind hier die Reduktion von Pestiziden um
40% – 50% und der Ausbau des Ökolandbaus um plus 30%-40% bis 2030 zu nennen. Eine wichtige weitere Grundlage der Einigungen ist der „kooperative Naturschutz“ bzw. das kooperative Vorgehen, auf das sich alle Partner*innen verständigt haben. Eine Ausbreitung der in Baden-Württemberg gesetzlich verankerten Ziele auf Deutschland und die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union wäre ein großer Erfolg für Biodiversität, Arten und Landwirtschaft.

Im November letzten Jahres wurde als Meilenstein in der Pestizidreduktion in Baden-Württemberg der erste Bericht zur Anwendung chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel in Baden-Württemberg durch das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz veröffentlicht.

Damit wurde eine Baseline für die geplante Reduktion festgelegt. Eine differenzierte Analyse der Ist-Situation durch ein Messnetz aus landwirtschaftlichen Betrieben sowie durch den vorliegenden Bericht ist die Voraussetzung dafür, dass bei der Reduktion von Pestiziden an den richtigen Stellen angesetzt wird. Hierzu gehören nach unserer Sicht beispielsweise die Ausweitung des Ökolandbaus, die Ausweitung des Streuobstbaus gemäß nationaler Biodiversitätsstrategie sowie ein besserer Wissenstransfer durch ein Netz an Demonstrationsbetrieben und schließlich Fortschritte in der Züchtung und der Entwicklung neuer nicht chemischer Verfahren im Pflanzenschutz. Wir haben uns damit in Baden-Württemberg gemeinsam mit Landwirtschaft und Naturschutz auf den Weg gemacht. Der vorliegende Vorschlag der EU zur Pflanzenschutzmittelreduktion stellt unseren Weg, den wir aufwändig in partizipativen Prozessen geeint haben, in Frage. Das Volksbegehren wollte,
wie in der Verordnung der KOM vorgesehen, ein Verbot ALLER PSM (auch im Ökolandbau zugelassene) in den allermeisten Schutzgebietskategorien (inklusive Natura 2000, Landschaftsschutzgebiete). Das wäre ohne die Aufgabe beispielsweise der Sonderkultur Weinbau am kompletten Kaiserstuhl nicht möglich gewesen. Auch robuste Rebsorten brauchen gerade in Jahren wie 2021 Pflanzenschutz im konventionellen ebenso wie auch im Ökolandbau. Deshalb gab es den oben skizzierten Kompromiss zwischen allen Beteiligten.

Vorgehen

Im Kontext der weiteren Beratungen zu den Plänen der EU setzen wir uns als GRÜNE Landtagsfraktion dafür ein, das ausgehandelte Biodiversitätsstärkungsgesetz als Grundlage für die Verhandlungen im Bundesrat zu nehmen, in welchem das Land direkte Einflussmöglichkeiten besitzt und sich bisher auch dementsprechend positioniert hat. Was die Sonderkulturen und den Weinbau im Besonderen betrifft wurde in den letzten Jahren einiges erreicht, um unseren Teil zur Umsetzung des Biodiversitätsstärkungsgesetzes beizutragen. Dennoch gilt es auch hier vor allem mechanische Unterstockbearbeitung, Recycling- und Tunnelspritzen, einen flächendeckenden Einsatz von Pheromon-Verfahren sowie den vermehrten Anbau von robusten Rebsorten noch mehr zu etablieren und den Streuobstbau noch deutlich stärker als bisher zu fördern,
um bis 2030 50% Pestizide einzusparen und den Anteil des Ökolandbaus auf 40% anzuheben. Das Land geht hier mit gutem Beispiel voran, sei es durch das aufgebaute Netz an Modellbetrieben, Forschung im Bereich Vermarktungsförderung von robusten Rebsorten, das Schließen von
Förderlücken bei modernen Spritzsystemen oder die Erhöhung des Erschwernisausgleiches im Streuobstbau. Wir als GRÜNE Landtagsfraktion stehen zum Biodiversitätsstärkungsgesetz und sind dankbar für alle Betriebe im Land, die täglich ihr Bestes geben, um dieses umsetzen und damit Artenschutz sowie Erzeugung hochwertiger Lebensmittel soweit wie möglich in Einklang zu bringen. Gerne verbleiben wir auch in Zukunft mit Ihnen in Kontakt und stehen jederzeit für Rückfragen zur Verfügung.